Auszug aus der Satzung

§ 2 Zweck

(1) Zweck des Vereins ist

a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,

b) die Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst; die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte und Kunstausstellungen ein,

c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,

d) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Spätaussiedler, Zivilbeschädigte, Wohnungslose, Menschen mit Behinderung sowie Hilfe für Opfer von Straftaten,

e) die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sofern nicht verfassungswidrige oder überwiegend touristische Aktivitäten verfolgt werden,

f) die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere durch die Förderung von Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung sowie der Schonung von Umweltressourcen,

g) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene,

h) die Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen,

i) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie,

j) die Förderung der Kriminalprävention sowie

k) die Förderung mildtätiger Zwecke.

(2) Die in Ziffer 1 genannten Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln und die Vergabe von Zuschüssen an andere steuerbegünstigte Körperschaften; steuerbegünstigte Körperschaften, die die genannten Ziele verfolgen, können eine finanzielle Förderung durch das Bonner Spendenparlament beantragen.

(3) Inhaltlich verfolgt der Verein das Ziel, Initiativen und Projekte in der Region Bonn zu unterstützen, die

a) von Armut, Isolation und Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen helfen,

b) zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beitragen,

c) Bildung und Ausbildung junger Menschen fördern oder

d) auf andere Weise die Lebensbedingungen in der Region spürbar verbessern.

(4) Der Verein Bonner Spendenparlament e. V. trägt das Spendenparlament, welches als Beschlussorgan über die vollständige und satzungsgemäße Vergabe aller auszuschüttenden Mittel entscheidet.