Förderkriterien

Grundsätzliches zur Projektförderung

Der Verein Bonner Spendenparlament e.V. (BSP) verfolgt nach seiner Satzung inhaltlich das Ziel, Initiativen und Projekte in Bonn zu unterstützen, die

• von Armut, Isolation und Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen helfen,
• zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beitragen,
• Bildung und Ausbildung vornehmlich junger Menschen fördern oder
• auf andere Weise die Lebensbedingungen in unserer Stadt spürbar verbessern.

Im Rahmen dieser Ziele prüft die Finanzkommission des BSP die Förderungswürdigkeit von Projekten nach folgenden Grundsätzen:

Kriterien für die Projektförderung

1. Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können nur von Körperschaften, insbesondere Vereinen gestellt werden, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, als steuerbegünstigt anerkannt sind und die ihren Sitz
in Bonn oder in unmittelbar benachbarten Kommunen
(Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Niederkassel, Sankt Augustin, Troisdorf, Wachtberg) haben.

2. Welche Projekte werden gefördert?

a) Unterstützt werden Projekte, die den obengenannten Satzungszielen des BSP entsprechen und deren Förderung überwiegend Menschen in der Bundesstadt Bonn zugutekommt.

b) Die Projekte müssen auf einer gut begründeten Projektplanung basieren. Die Aussichten für eine erfolgreiche Umsetzung müssen realistisch und die beantragte Höhe der Förderung nachvollziehbar sein. Projekte im Bereich der Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand können nicht gefördert werden.

c) Vorzugsweise werden solche Projekte gefördert,

  • für die augenfällig ein besonderer Bedarf besteht und von deren Umsetzung ein nennenswerter Personenkreis profitiert,
  • die eine mittel- bis langfristige Wirkung erwarten lassen,
  • für die keine oder nur schwer erreichbare Finanzierungsalternativen erkennbar sind,
  • bei denen die Förderung durch das BSP nennenswert zur Durchführung des Projektes beiträgt.

d) Ist ein Projekt bereits einmal durch das BSP gefördert worden, kommt für eine Fortsetzung eine wiederholte Zuwendung nur unter besonderen Umständen in Betracht, die vom Antragsteller im Einzelnen darzulegen sind.

3. Wie wird eine Projektförderung beantragt?

a) Die Förderanträge müssen auf dem vollständig ausgefüllten Antragsformular, das
auf der Homepage des BSP verfügbar ist, innerhalb der in der jeweiligen Ausschreibung genannten Frist der Geschäftsstelle des BSP vorliegen, und zwar per E-Mail in elektronischer Form, die den/die/den Vertretungsberechtigte/n erkennen lässt. Sofern es Probleme mit einem Versand des Antrags per E-Mail gibt, sollte mit der Geschäftsstelle des BSP Kontakt aufgenommen werden 

b) Dem Antrag muss ein schlüssiges Finanzierungskonzept mit klar umrissenem Finanzbedarf zugrunde liegen, der möglichst durch Kostenvoranschläge zu belegen ist.

4. Was ist sonst noch zu beachten?

a) Personalstellen für trägerinterne Mitarbeiter werden nicht gefördert.

b) Antragsteller und Projektdurchführende erklären sich bereit, mit dem BSP und seinen Organen zusammenzuarbeiten und insbesondere bei der Prüfung der Verwendung der Zuwendungsmittel mitzuwirken sowie die Öffentlichkeit über die Projektfinanzierung durch das BSP zu informieren.

c) Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können im Nachhinein nicht gefördert werden.

d) Antragsteller und Projektdurchführende sichern zu, dass Zuwendungsmittel nur für den beantragten Zweck sowie wirtschaftlich verwendet werden.

Nach Prüfung der eingegangenen Anträge erarbeitet die Finanzkommission Vorschläge zur Vergabe von Spendenmitteln als Beschlußvorlagen für das Spendenparlament. Die Finanzkommission stellt über diese Vorschläge Einvernehmen mit dem Vorstand des Vereins her.

Über die von der Finanzkommission vorgelegten Vorschläge entscheiden die Parlamentarier des Bonner Spendenparlaments in den zweimal jährlich stattfindenden Parlamentssitzungen.

Von Seiten der Antragsteller besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.